VW Bus Festival 2023 Teilnahmebedingungen für den Show and Shine Wettbewerb

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Show and Shine Wettbewerb (im Folgenden auch „Wettbewerb“ oder „Aktion“) der Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nr. HRB 100484 (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Volkswagen“).

VOLKSWAGEN vergibt während des Bus Festivals 2023 in Hannover in 16 Kategorien jeweils einen Hauptpreis an ausgewählte Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) des Wettbewerbs.

Der Wettbewerb wird auf der Festivalseite am 19.04.2023 bekanntgegeben. Der Bewerbungsprozess endet am 14.05.2023.

Die Preisverleihung und Preisüberreichungen finden ausschließlich im Rahmen des VW Bus Festivals 2023 vom 23.06.2023 ab 13.00 Uhr – 20:00 und am 24.06.2023 von 10.00 Uhr – 19:00 Uhr in Hannover live vor Ort statt. Es besteht kein Anspruch auf Zusendung möglicher Preise.

Soweit personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, geschieht dies ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung.

1. Teilnahmevoraussetzungen

Der Wettbewerb richtet sind an die Campingteilnehmer beim VW Bus Festivals 2023.

An den Wettbewerben dürfen nur natürliche Personen unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

Bei der Anmeldung zum Wettbewerb:

  • die fristgerechte Bewerbung auf der Internetseite;
  • der Besitz eines gültigen Campingtickets zum VW Bus Festival 2023 in Hannover;
  • wahre und vollständige Angaben über den Teilnehmer;
  • Bekanntgabe der notwendigen Informationen auf der Webseite für die jeweilige Kategorie (z.B. Fotos vom eigenen Fahrzeug, Abreiseort, eigene Beschreibungen zur jeweiligen Kategorie, Bewerbungsfoto);
  • Einverständnis dieser Bedingungen.

Zum Zeitpunkt des Bus Festival 2023:

  • Volljährigkeit des Fahrers;
  • der Besitz eines gültigen Campingtickets zum VW Bus Festival 2023 in Hannover;
  • Bestehen einer Fahrerlaubnis und Vorlage eines gültigen Führerscheins;
  • Fahrtauglichkeit, keinerlei Beeinträchtigung durch Alkohol (0,0 Promille), Betäubungsmittel, Medikamente oder sonstige sinnesbeeinträchtigende Mittel;
  • Einverständnis mit einem Alkoholtest und der Prüfung des Führerscheins;
  • Bestand des Einverständnisses gemäß § 5 dieser Bedingungen;
  • Bestand der Zulassung und des laut StVO notwendigen Versicherungsschutzes zur Führung des verwendeten Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen.

Allgemeine Hinweise:

  • Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Die Anmeldung erfolgt nur über das Bewerbungsportal online. Jeder Teilnehmer kann sich in maximal drei Kategorien bewerben;
  • Mitarbeiter von VOLKSWAGEN und der Volkswagen Vertriebsorganisationen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen sind Partnerfirmenmitarbeiter, deren Firma einen gültigen Vertrag mit dem Veranstalter hat, sowie deren Angehörige.

VOLKSWAGEN ist berechtigt, jederzeit Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, wenn der Verdacht oder die Tatsache vorliegen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, der Teilnahmevorgang manipuliert oder in anderer unlauterer Weise versucht wurde, den Wettbewerb zu beeinflussen.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Die Teilnahme am Wettbewerb ist weder vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung noch von der Bestellung eines Newsletters abhängig.

Wird ein Teilnehmer in einer Kategorie nominiert, entstehen keine weiteren Kosten, als sie nicht ohnehin durch den Ticketkauf für das VW Bus Festival 2023 entstanden sind.

2. Ablauf des Wettbewerbs / Bekanntgabe der Gewinner

Die Teilnehmer bewerben sich auf der Webseite mit Textvorgaben und Fotos. Nach Schließung des Wettbewerbes am 15.05.2023 bewertet eine von VOLKSWAGEN gestellte Jury die wirksamen Bewerbungen.

a. In den Kategorien „Originalster Bulli T1, T2, T3, T4 “, „Schönstes Gespann“, „Held des Alltags“, „Dressed like your van“, „Skurrilster Umbau“, „Schönste Familiengeschichte“ und „Bestes Fahrzeug Motto“ werden durch die Jury bis zum 23.05.2023 in jeder Kategorie 5 Nominierte basierend auf deren Online-Bewerbungen festgelegt. Die Nominierten werden durch VOLKSWAGEN kontaktiert, um weitere Fragen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

Die finale Gewinnerauswahl live an den Fahrzeugen findet am Samstag, den 24.06.2023 in der Zeit zwischen 08.00 – 15.00 Uhr auf dem Festival Gelände durch eine Begutachtung der Jury statt. Dazu müssen die Nominierten ihre Fahrzeuge um 08.00 Uhr auf den Festival Platz fahren und zwingend am Fahrzeug verweilen. Die Gewinner werden vor Ort an ihren Fahrzeugen über ihren Gewinn informiert. Es erfolgt die Preisübergabe des Hauptpreises der einzelnen Kategorien auf der Hauptbühne mit Fahrzeug.

b. In der Kategorie „bestes Tattoo“ werden 10 Nominierte festgelegt. Die Gewinner werden durch Publikumsentscheid auf der Hauptbühne am Samstag, den 24.06.2023 ermittelt.

c. Die Kategorien „Weiteste Anreise“, „Weiteste Anreise auf Achse“, „Wer besitzt sein Fahrzeug am Längsten“, “Ich bin so alt wie mein Bulli“ und „Schönste Liebesgeschichte“ wird durch die Jury anhand der eingereichten Informationen entschieden, die Gewinner werden vorab per E-Mail informiert und der Zeitpunkt der persönlichen Preisübergabe auf dem Festival Gelände bekannt gegeben.

Die Preisverleihungen beginnen am Freitag, den 23.06.2023 und enden am Samstag, den 24.06.2023 um 18.00 Uhr.

VOLKSWAGEN behält sich vorweitere Sonderpreise zu vergeben.

3. Gewinne

Die Gewinner erhalten einen Pokal und eine Urkunde vor Ort auf der Hauptbühne ausschließlich persönlich. Es besteht kein Anspruch darauf, bei nicht Erscheinen vor Ort die Preise zugesandt zu bekommen.

4. Aufgaben des Teilnehmenden bei Nominierung

Um nach einer Nominierung am weiteren Auswahlverfahren teilzunehmen, müssen sich Nominierten in den Fahrzeug-Kategorien wie in 2. a) aufgezählt ihre Fahrzeuge am Samstag, den 24.06.2023, auf den Jury-Platz vor Ort zur Bewertung und nach Aufforderung auch zur Preisverleihung auf die Hauptbühne fahren; sollten sie hierzu nicht der Lage sein oder sich das nicht zutrauen, besteht die Möglichkeit, dass ein professioneller Fahrer das Auf- und Abfahren auf bzw. von der Bühne übernimmt.

Um nach einer Nominierung am weiteren Auswahlverfahren teilzunehmen, müssen die Nominierten der Kategorie „Tattoo“ , wie in 2. b) aufgezählt, am Samstag, den 24.06.2023 zu einem später festgelegten Zeitpunkt zwischen 10.00 Uhr – 16.00 Uhr auf der Hauptbühne zum Publikumsentscheid antreten.

5. Verantwortlichkeit, Einverständniserklärung, Rechteeinräumung, Bühnenauftritt

Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten und Informationen sind die Teilnehmer verantwortlich. VOLKSWAGEN übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung von Teilnehmerdaten.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Wettbewerb ist, dass der Teilnehmer damit einverstanden ist, dass die Durchführung des Wettbewerbes von VOLKSWAGEN nachfolgender Maßgabe medial begleitet wird:

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Präsentation als Nominierte und während der Preisübergabe auf dem VW Bus Festival 2023 Foto- und Filmaufnahmen („Aufnahmen“) gemacht werden. Er räumt VOLKSWAGEN an sämtlichen Aufnahmen und Zitaten unentgeltlich das einfache, nicht ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein, die Aufnahmen in körperlicher und unkörperlicher Form, insbesondere in bildlicher, gegenständlicher oder audiovisueller Hinsicht, in unveränderter oder in bearbeiteter und/oder umgestalteter Form ganz oder teilweise für jegliche Zwecke, insbesondere zu PR-, Presse-, Kommunikations- und zu werblichen Zwecken selbst oder durch mit der VOLKSWAGEN AG verbundene Dritte/ konzernangehörige Unternehmen kommerziell im Rahmen der Kommunikation während und zur Nachberichterstattung der Veranstaltung „VW Bus Festival" zu nutzen (z.B. im Intranet und Internet öffentlich zugänglich zu machen (z.B. auf Websites, Online-Portalen oder Social-Media-Netzwerken, in Online-Anzeigen, Newsletter-Mailings etc.).

Diese Rechteeinräumung schließt insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Ausstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Veränderung, Nachbildung, Bearbeitung, Umgestaltung und Verwertung in jeder denkbaren Erscheinungsform ein.

Ohne dem vorstehenden Einverständnis der Teilnehmer ist die Teilnahme am Show & Shine Wettbewerb nicht möglich.

Der Teilnehmer, Nominierte und Gewinner verzichtet darauf, dass seine Namen im Zusammenhang mit der Aktion genannt werden, ist aber damit einverstanden, dass ggf. im Rahmen der medialen Begleitung (s.o.) seine Namen genannt werden.

Nominierte und Gewinner erklären sich mit Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen damit einverstanden, dass ihre Namen auf den Webpräsenzen von VOLKWAGEN veröffentlicht werden dürfen.

Der Teilnehmer räumt VOLKSWAGEN an den von ihm erstellten und eingereichten Fotos unentgeltlich das einfache, nicht ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein, dieses hochgeladene Bildmaterial ganz oder teilweise in körperlicher und unkörperlicher Form unwiderruflich für die Berichterstattung über das Gewinnspiel, insbesondere die Verbreitung auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters und auf der Internetseite zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten (z.B. kann das Kfz-Kennzeichen - soweit auf dem Foto erkennbar - unkenntlich gemacht und das Format des Fotos ggf. angepasst werden) und zu veröffentlichen bzw. durch Dritte nutzen, verarbeiten, bearbeiten und veröffentlichen zu lassen, als auch zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Der Teilnehmer erklärt, dass er der Urheber und/oder Rechteinhaber der Fotos/Videos ist und stellt VOLKSWAGEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte geltend machen, es sei dem Teilnehmer trifft kein Verschulden. Über Angriffe von Dritten im Zusammenhang mit der Verwendung des Content durch VOLKSWAGEN werden die Parteien sich unverzüglich nach Bekanntwerden in Kenntnis setzen.

Der Teilnehmer bestätigt, dass keine weiteren Personen auf den Aufnahmen identifizierbar sind.

Für die Mitwirkung an der Aktion, der vorstehenden Nutzungsrechteeinräumung sowie den Verzicht auf die Nennung der Namen erhalten die Gewinner, Nominierten bzw. die Bewerber/Teilnehmer kein Honorar und verzichten darauf ausdrücklich.

6. Sonstige Bestimmungen für die Teilnahme

Durch die Fahrzeuge und die Bewegung auf dem Festivalgelände, insbesondere vor/auf der Bühne darf niemand gefährdet oder verletzt werden. Die Fahrzeuge sind mit allergrößter Vorsicht zu bewegen. Anweisungen des Personals und der Beauftragten sind Folge zu leisten.

Das Fahrzeug, die Insassen, Equipment im oder am Fahrzeug oder Begleitpersonen dürfen keinerlei Zeichen, Symbole, Fahnen, Kleidungsstücke usw. tragen oder bei sich führen, die menschenverachtend, rassistisch, fremdenfeindlich, religiös, politisch, extremistisch, propagandistisch, militaristisch, obszön anstößig oder beleidigend, links- oder rechtsradikal oder dergleichen sind oder so verstanden werden können, oder Parolen und Kundgaben mit vorstehenden Inhalten äußern oder verbreiten oder andere Personen dazu anzuhalten oder darin zu unterstützen, dies zu tun.

VOLKSWAGEN behält sich vor Fahrzeuge oder Teilnehmer auszuschließen, die vorstehende Bedingungen nicht oder womöglich nicht einhalten könnten.

7. Haftung

VOLKSWAGEN haftet nach den folgenden Bestimmungen:

a) Hat VOLKSWAGEN aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet VOLKSWAGEN beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die dem Teilnehmer nach Inhalt und Zweck des Vertrages durch VOLKSWAGEN gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von VOLKSWAGEN für leichte Fahrlässigkeit dieser Kardinalpflichten ist beschränkt auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.

b) Unabhängig von einem Verschulden von VOLKSWAGEN bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

c) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von VOLKSWAGEN für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für VOLKSWAGEN in Ziffer a) vorgesehene Haftungsbeschränkung entsprechend.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil. Er trägt selbst und allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden, inklusive solcher Schäden, die an den von ihm benutzten Fahrzeugen entstanden sind.

8. Vorzeitige Beendigung der Bewerbung

VOLKSWAGEN behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software), aus Gründen der Manipulation des Teilnahmevorgangs oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion oder auch eine sichere Durchführung des VW Bus Festivals 2023 nicht gewährleistet werden kann.

Bei vorliegenden Gründen, die außerhalb der Kontrolle von VOLKSWAGEN liegen, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, kann der Gewinn nicht übergeben oder eingelöst werden. Der Gewinn verfällt ersatzlos. Die Gewinner haben bei den genannten Ereignissen keinen Anspruch auf Erhalt oder Erstattung des Gewinns.

Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Wettbewerbs sind ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

VOLKSWAGEN behält sich vor, die Teilnahmebedingungen in einer für die Teilnehmer zumutbaren Weise und nur mit der Wirkung für die Zukunft zu ändern. Etwaige Änderungen der Teilnahmebedingungen werden den Teilnehmern per E-Mail bekanntgegeben.

Die Aktion unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist Wolfsburg, Deutschland, wenn der Nutzer Kaufmann ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Hinweis zur alternativen Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. VOLKSWAGEN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.

 

Stand der Bedingungen: 18.04.2023.

 

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